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   OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20   

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OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20 (https://dejure.org/2020,10071)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2020 - 13 MN 143/20 (https://dejure.org/2020,10071)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 (https://dejure.org/2020,10071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs 1 S 2 IfSG; § 32 IfSG; § 47 Abs 6 VwGO
    Ansteckungsverdächtiger; Ausland; Einreise; einstweiliger Rechtsschutz; Krankheitsverdächtiger; Normenkontrolle; Quarantäne; Verordnung

  • RA Kotz

    Quarantänepflicht von aus dem Ausland Einreisenden gegen Ausbreitung des Corona-Virus

  • debier datenbank

    Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug gesetzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einreise aus dem Ausland - und die Quarantänepflicht

  • lto.de (Pressebericht, 12.05.2020)

    Rückkehr aus dem Auslandsurlaub: Quarantänepflicht für Einreisende außer Vollzug gesetzt

  • lto.de (Pressebericht, 14.05.2020)

    Nachdem ein OVG die Absonderungspflicht kippte: Sommerurlaub 2020 ohne Quarantäne?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug ...

  • archive.ph (Pressebericht, 12.05.2020)

    Rückkehrer aus dem Ausland: Gericht hebt Quarantänepflicht auf

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Quarantänepflicht für Einreisende außer Vollzug gesetzt

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Corona-Quarantäne nach Auslandsbesuch keine Pflicht

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Pauschale Quarantäne für Einreisende nicht zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Gesetzesgrundlage für Quarantäne von Auslandsrückkehrern

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Beispiel zeigt, dass es sachgerecht ist, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., Rn. 32 m.w.N.).

    Die Feststellung eines Ansteckungsverdachts setzt voraus, dass die Behörde zuvor Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten des Betroffenen angestellt hat; denn ohne aussagekräftige Tatsachengrundlage lässt sich nicht zuverlässig bewerten, ob eine Aufnahme von Krankheitserregern anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Die (5.) Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97), ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Diese Entscheidung, die nicht den prozessrechtlichen Vorgaben des § 47 Abs. 5 VwGO unterliegt (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 607; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 110 ff.), trifft der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.6.2009 - 1 MN 172/08 -, juris Rn. 4 m.w.N.) und gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2020 - 3 MB 13/20

    Infektionsschutz - Quarantäneanordnung; Corona-Ansteckungsgefahr bei Personen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
    Angesichts der detaillierten Regelung der Quarantänemaßnahmen in § 30 IfSG kommt ein Rückgriff auf andere Vorschriften, insbesondere auf § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG, als Ermächtigungsgrundlage für § 5 der Verordnung nicht in Betracht (a.A. offenbar OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 7.4.2020 - 3 MB 13/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 13 B 776/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, juris, Rn. 33 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 15 E 1967/20 -, juris, Rn. 34 ff.; Guckelberger, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote anlässlich der Corona-Pandemie, NVwZ-Extra, 9a/2020, 1 (6 f.); a. A. Schl.-H. OVG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 MB 13/20 -, juris, Rn. 10 ff., und vom 25. Mai 2020 - 3 MR 32/20 -, juris, Rn. 13.

    So auch Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, juris, Rn. 30; a. A. Schl.-H. OVG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 MB 13/20 -, juris, Rn. 7, und vom 25. Mai 2020 - 3 MR 32/20 -, juris, Rn. 17.

    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist vgl. z. B. Bay. VGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, juris, Rn. 36.

    vgl. so auch Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, juris, Rn. 38.

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 36; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 10.06.2020 - 14 L 150.20

    Keine generelle Quarantäne nach Einreise aus einem sog. Drittstaat

    (1) Allerdings dürfte nach Auffassung der Kammer grundsätzlich davon auszugehen sein, dass es sich bei den in § 19 Abs. 1 bis 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV angeordneten abstrakt-generellen Infektionsschutzmaßnahmen um Absonderungsmaßnahmen im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG handelt (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 05.06.2020 - 13 B 776/20.NE -, Bl. 80 ff. [86 ff.] der Gerichtsakte; im Ergebnis auch: VG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2020 - 15 E 1967/20 -, juris Rn. 29 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 21 ff.; insoweit unklar: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.2020 - 3 MR 32/20 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    (2) Nach Auffassung der Kammer dürfte es jedoch an der weiteren Voraussetzung des Vorliegens eines Ansteckungsverdachts im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG fehlen (ebenso bereits: OVG Münster, Beschluss vom 05.06.2020, a.a.O., Bl. 80 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2020, a.a.O., Rn. 29 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 26 ff.; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.2020, a.a.O., Rn. 17 ff.).

    Wohl aber hat er seine Regelungen, die nur "unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind", erlassen werden können, auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 26).

    Eine ursächliche Behandlung der Erkrankung oder ein wirksamer Impfstoff gegen das Virus stehen derzeit nicht zur Verfügung und werden voraussichtlich auch mittelfristig nicht verfügbar sein (vgl. zu alldem auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 28 ff. m.w.N.).

    Zugleich gibt es offensichtlich Staaten, in denen das Infektionsrisiko momentan (deutlich) höher als in Deutschland bzw. im Land Berlin einzuschätzen sein dürfte, wie etwa in einigen Regionen der Vereinigten Staaten von Amerika, in Russland oder Brasilien (vgl. zu alldem die täglich aktualisierten Angaben der WHO, abrufbar unter: https://covid19.who.int/, und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten [ECDC], abrufbar unter: https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea, sowie OVG Münster, Beschluss vom 05.06.2020, a.a.O., S. 94; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 31, jeweils m.w.N.).

    Insoweit folgt die Kammer den überzeugenden und auf die aktuelle Pandemielage übertragbaren Ausführungen des OVG Lüneburg in seinem bereits mehrfach zitierten Beschluss vom 11.05.2020 (a.a.O., Rn. 31).

    Wollte man angesichts dieses in der vom Antragsgegner gewählten Pauschalität geringen Infektionsrisikos bei aus Drittstaaten - des im Wesentlichen außereuropäischen Auslands - Einreisenden dennoch die Voraussetzungen eines Ansteckungsverdachts bejahen, könnten mit gleicher Begründung auch alle in Deutschland lebenden Personen im Hinblick auf die hiesigen Infektions- und Sterberaten unterschiedslos einer Quarantäne unterworfen werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 31).

    Das gilt insbesondere für die im Gesundheitswesen und im Pflegebereich Tätigen, deren Einreise zwar zur Aufrechterhaltung des hiesigen Gesundheitswesens und der Pflegestrukturen unabdingbar sein mag, die aber aufgrund ihres engen Kontakts mit dem besonders verletzlichen Teil der Bevölkerung im Falle ihrer Infektion ein ganz erhebliches Infektions- und Sterberisiko herbeizuführen geeignet sein dürfte (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 31; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Berichterstattung zu medizinischem, in Europa tätigem Personal aus Drittstaaten unter: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-dienstag-119.html#Kubanische-Aerzte-kehren-aus-Italien-zurueck).

    Angesichts all dessen erscheint es bei summarischer Prüfung als rechtswidrig, wenn der Verordnungsgeber im Hinblick auf aus Drittstaaten nach Berlin Ein- oder Rückreisende - anders als bei Ein- oder Rückreisenden aus epidemiologisch so unterschiedlich aufgestellten Ländern wie Großbritannien, Schweden, Island oder den baltischen Staaten (vgl. https://www.ecdc.europa.eu/en/all-topics-z/covid-19/14-day-incidence, zuletzt abgerufen am 09.06.2020) - allgemein und unterschiedslos von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines Ansteckungsverdachts im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ausgeht, zumal - wie gesagt - die in § 20 Abs. 4 SARS-CoV-2-EindmaßnV vorgesehene Ausnahme mangels verfügbarer Feststellungen des Robert Koch-Instituts ins Leere laufen dürfte (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 05.06.2020, a.a.O., S. 90 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2020, a.a.O., Rn. 32).

    Die vom Antragsteller beanstandete Pflicht zur "häuslichen Quarantäne" aus § 19 Abs. 1 Satz 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV dürfte sich auch nicht auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG in Verbindung mit § 32 Satz 1 IfSG stützen lassen (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 05.06.2020, a.a.O., S. 86 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2020, a.a.O. Rn. 34 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 5; a.A.: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.2020, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.).

    Eine solche Erweiterung des Anwendungsbereichs von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Abs. 1 Satz 1 GG, als welche die hier streitgegenständliche Anordnung der "häuslichen Quarantäne" nach Ansicht der Kammer zu qualifizieren sein dürfte, muss angesichts ihrer grundrechtlichen Relevanz jedoch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben (ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 34).

    Wie gesagt, ist die Kammer der Auffassung, dass es sich bei den in § 19 SARS-CoV-2-EindmaßnV unter Bußgeld- und Strafandrohung angeordneten Absonderungsmaßnahmen um freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Abs. 1 Satz 1 GG handeln dürfte (ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2020, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 34; vgl. zur Reichweite des Schutzbereichs des Art. 104 Abs. 1 GG auch Mehde in: Maunz/Dürig, GG, 86. Lfg. [Januar 2019], Art. 104 Rn. 38, sowie BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn. 114 [Flughafenverfahren]).

    Diese könnten sodann, gegebenenfalls aufgrund durchgeführter Befragungen und/oder Tests die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, zu denen unter den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG auch die Verhängung einer häuslichen Quarantäne gehören kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020, a.a.O., Rn. 38; OVG Münster, Beschluss vom 05.06.2020, a.a.O., S. 96).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - 13 B 940/20

    Gericht beendet Coronavirus-Einschränkungen im Kreis Gütersloh

    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist vgl. z. B. Bay. VGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, juris, Rn. 36.
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Der Antragsgegner selbst hat die mit Reisen verbundenen Infektionsgefahren in anderen Normenkontrolleilverfahren betreffend Quarantäneregelungen für Auslandsreisende dann auch maßgeblich in den Reisewegen und den dort eintretenden Kumulationen von Reisenden gesehen, nicht aber in dem Aufenthalt am Reiseort oder gar im Beherbergungsbetrieb (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 5.6.2020 - 13 MN 195/20 -, juris Rn. 26; v. 11.5.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 31).

    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 36; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 13 B 902/20

    Coronakrise: Eilantrag eines Erotik-Massage-Studios erfolgreich

    vgl. z. B. Bay. VGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris, Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, juris, Rn. 36.
  • VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20

    Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der

    Aus § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG ergibt sich, dass bei einem bestimmten Personenkreis, der in § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG legaldefiniert ist, Quarantänemaßnahmen angeordnet werden können; wobei die Formulierung "in sonst geeigneter Weise abgesondert" auch den Fall der häuslichen Quarantäne erfasst (im Ergebnis ebenso OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 07.04.2020 - 3 MB 13/20 -, juris Rn. 7 und Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 24).

    Ob eine Anordnung von (nur häuslichen) Quarantänemaßnahmen daneben auch auf § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG gestützt werden kann (so OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 07.04.2020 - 3 MB 13/20 -, juris Rn. 10) oder ein Rückgriff auf die Generalklausel durch § 30 IfSG als lex specialis zur Quarantäne gesperrt ist (so Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 33), kann dahinstehen, da die (Unter-)Verordnungsermächtigung in § 3a Nr. 1 CoronaVO für den Erlass einer Quarantäneanordnung durch Rechtsverordnung des Sozialministeriums jedenfalls nur auf § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG als Rechtsgrundlage und schon deshalb ein Rückgriff auf § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG vorliegend nicht möglich sein dürfte.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht weist zwar zutreffend darauf hin, dass § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG nur Quarantänemaßnahmen gegen Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider vorsieht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 24) und somit anders als die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gerade kein Vorgehen gegenüber "Nichtstörern" vorsieht (vgl. zu Maßnahmen gegen "Nichtstörer" auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG: BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.04.2020 -1 S 925/20 -, juris Rn. 20).

    Denn auch wenn diese nach derzeitigem Erkenntnisstand bei der überwiegenden Zahl der Patienten eher mild verläuft, so kann eine ungebremste Erkrankungswelle aufgrund der bisher fehlenden Immunität, nicht verfügbaren Impfungen und spezifischen Therapien eine erhebliche Krankheitslast entstehen, die auch ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem wie das deutsche an seine Kapazitätsgrenzen bringen kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 29).

    Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zur Begründung seiner hiervon abweichenden Auffassung, nach der Einreisende aus dem Ausland nicht pauschal als Ansteckungsverdächtige angesehen werden können, maßgeblich darauf abstellt, dass die Infektionszahlen weltweit im Verhältnis zur Weltbevölkerung und die Infektionsraten in einzelnen Ländern gering seien, so dass von Einreisenden aus bestimmten Ländern keine höhere Gefahr ausgehe als von in Deutschland lebenden Personen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 31), überzeugt dies nicht.

    Der Einreisequarantäne mag für sich alleine bei der Pandemiebekämpfung keine entscheidende Bedeutung zukommen (weitergehender Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 31: Die weitreichenden Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht setzten deren Bedeutung für die Pandemiebekämpfung weitgehend außer Kraft); als Teil eines "Maßnahmenpakets" trägt sie zusammen mit vielen anderen infektionshemmenden Maßnahmen (wie etwa Kontaktbeschränkungen, Hygieneregeln, Abstandsgeboten, Mundschutzpflicht) nach der vertretbaren Einschätzung des Verordnungsgebers aber zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos bei.

    Den Verordnungsgeber als milderes Mittel zu einer pauschalen Quarantänepflicht für alle Einreisende aus allen Ländern auf die Möglichkeit zur Ausweisung von Risikogebieten durch Rechtsverordnung zu verweisen (in diese Richtung wohl Nds. OVG, Beschl. v. 11.05.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 38), erscheint als nicht praktikabel.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 13 B 2046/20

    Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet: Weiterhin Quarantänepflicht oder

    OVG, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 3 EN 375/20 -, juris, Rn. 69 ff., unter Verweis auf Nds. OVG, Beschlüsse und vom 5. Juni 2020 - 13 MN 195/20 -, und vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, jeweils juris.

    vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 5. Juni 2020 - 13 MN 195/20 -, juris, Rn. 21, und vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 -, juris, Rn. 26; Thür.

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Daneben ist auch eine Übertragung des Virus durch kontaminierte Oberflächen insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der infektiösen Person nicht auszuschließen (vgl. hierzu NdsOVG vom 11.5.2020 - 13 MN 143/20 - juris Rn. 28).
  • VG Hamburg, 16.06.2020 - 7 E 2453/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende Anordnung

    Bei hochansteckenden und teilweise tödlich verlaufenden Erkrankungen muss deshalb eine vergleichsweise geringe Wahrscheinlichkeit eines infektionsrelevanten Kontaktes genügen (dazu im Einzelnen OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 25; VG Hamburg, Beschl. v. 8.6.2020, 2 E 2353/20, n.v., dort unter 2. a. bb. (1); Beschl. v. 13.5.2020, 15 E 1967/20, juris Rn. 31).

    Diese Beurteilung kann wiederum im Einzelfall allein anhand der Eigenheiten der jeweiligen Krankheit und der verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen des verfügbaren Erkenntnismaterials über die Krankheit, ihre Übertragung einerseits und der Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition der betreffenden Person und über deren Empfänglichkeit für die Krankheit andererseits getroffen werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 26) und muss ggf. mit fortschreitendem Erkenntnisgewinn jeweils neu vorgenommen werden.

    Erforderlich ist, dass das zugrundeliegende Erkenntnismaterial belastbar und auf den konkreten Fall bezogen ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 26).

    Die Feststellung eines Ansteckungsverdachts im Sinne des Gesetzes setzt voraus, dass die Behörde zuvor Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten des Betroffenen angestellt hat; denn ohne aussagekräftige Tatsachengrundlage lässt sich nicht zuverlässig bewerten, ob eine Aufnahme von Krankheitserregern anzunehmen ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 26 m. Verw. auf BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16.11, BVerwGE 142, 205, juris Rn. 33).

    Zwar handelt es sich bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 übertragenen Erkrankung COVID-19 um eine sehr infektiöse, ernst zu nehmende Krankheit (für Einzelheiten zum derzeitigen Erkenntnisstand wird ergänzend auf die ausführlichen, und nach Überzeugung der Kammer nach wie vor gültigen Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in seiner Entscheidung vom 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 27-29, verwiesen, denen sich die Kammer aus eigener Überzeugung anschließt; vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 8.6.2020, 2 E 2353/20, n.v.).

    Denn bei einem Stand von seit dem 31.12.2019 derzeit bestätigten 8.000.847 Infektionsfällen weltweit (vgl. https://qap.ecdc.europa.eu/public/extensions/CO- VID-19/COVID-19.html, zuletzt aufgerufen am 16.6.2020) bewegt sich der Anteil der Infizierten insgesamt - auch bei Berücksichtigung einer denkbar hohen Dunkelziffer insoweit, gleichzeitig aber in Kenntnis des Umstandes, dass die betreffende Anzahl sämtlicher Infizierter auch die zwischenzeitlich Genesenen und Verstorbenen erfasst - nach wie vor im Bereich eines kleinen Bruchteils der Weltbevölkerung, der den Verdacht einer Ansteckung im Ausland nicht ohne Weiteres trägt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 31).

    bb) Auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG kann § 57 Abs. 1 HmbSARS-CoV EindämmungsVO a.F. aller Voraussicht nach nicht gestützt werden, da sonst die detaillierte Regelung der Spezialvorschrift des § 30 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Satz 1 IfSG umgangen würde (vgl. ausführlich zu den dort einschlägigen, insoweit vergleichbaren Regelungen OVG Münster, Beschl. v. 5.6.2020, 13 B 776/20, juris Rn. 27 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 33; VG Hamburg, Beschl. v. 8.6.2020, 2 E 2353/20 m. Verw. auf Beschl. v. 13.5.2020, 15 E 1967/20, juris Rn. 34 ff.).

    Darüber hinaus genügt die umfassend formulierte Generalklausel nicht den sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen an die Ermächtigung zum Erlass einer Regelung, die mit einer - auch zeitlich erheblichen - Freiheitsbeschränkung i.d.S. verbunden ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 34; VG Hamburg, Beschl. v. 8.6.2020, 2 E 2353/20, n.v. m. Verw. auf Beschl. v. 13.5.2020, juris Rn. 34 ff.; a.A. OVG Schleswig, Beschl. v. 7.4.2020, 3 MB 13/20, juris Rn. 10 ff.).

  • VG Hamburg, 13.05.2020 - 15 E 1967/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende Anordnung

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

  • VG Hamburg, 08.06.2020 - 2 E 2353/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende Anordnung

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 393/20

    Außer-Haus-Verkauf; Corona; Erforderlichkeit; Gastronomie;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2021 - 13 MN 132/21

    Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Obergrenze

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

  • OVG Thüringen, 15.06.2020 - 3 EN 375/20

    Corona-Pandemie: Quarantäne nach Einreise aus einem außereuropäischen Land

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2020 - 20 L 1257/20

    COVID-19, Coronavirus, Absonderung, Quarantäne, Kontaktperson, Kategorie I,

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 1 S 1792/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Einstufung der Türkei als

  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2020 - 20 L 1235/20

    Eine Person, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I in einem Haushalt lebt,

  • VG Schleswig, 15.05.2020 - 1 B 85/20

    Einstweiliger Rechtsschutz: Keine pauschale Pflicht zur häuslichen Quarantäne

  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 4 O 165/21

    Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne nach Rückreise aus Risikogebiet

  • OVG Thüringen, 05.05.2021 - 3 EN 251/21

    Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem Corona-Risikogebiet

  • VG Cottbus, 15.10.2020 - 3 L 475/20

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung 14-tägiger Quarantäne nach

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2021 - 13 MN 114/21

    Corona; Freizeitpark; Hochinzidenzkommune; Normenkontrolleilverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 13 MN 158/20

    Antragsbefugnis; Ausnahme; Außervollzugsetzung; Außervollzugsetzungsinteresse,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 11 S 61.21

    Freiheitsentziehung, Freiheitsbeschränkung, Quarantäne, Absonderung, Rückkehrer,

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 14 MN 121/22

    2-G-Regelung; Außervollzugsetzung; Corona; Normenkontrolleilantrag; Sport

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2020 - 13 ME 386/20

    Absonderung; Aerosole; Ansteckungsverdächtiger; Corona-Virus; Dauer, längere;

  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 20 NE 20.2142

    Eilrechtsschutz gegen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus ausländischen

  • OVG Thüringen, 07.12.2020 - 3 EN 810/20

    Corona-Pandemie: Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem

  • LG Köln, 26.10.2021 - 5 O 117/21

    Kein Schmerzensgeld wegen einer Quarantäneanordnung infolge eines

  • VG Hamburg, 29.06.2020 - 20 E 2704/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende Anordnung der

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2021 - 13 MN 170/21

    Aussonderung; Corona; Quarantäne

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Corona; Erste-Hilfe-Kurse;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2020 - 3 MR 51/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2022 - 14 MN 144/22

    Corona-Pandemie; COVID-19; Fußballspiele; Fußballstadion; Kontaktbeschränkung;

  • VG Köln, 29.05.2020 - 7 L 957/20

    Quarantänepflicht für US-Heimkehrerpaar bestätigt

  • VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac

  • VG Schleswig, 12.06.2020 - 1 B 94/20

    Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Südafrika

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten;

  • VG Hamburg, 15.10.2020 - 5 E 4260/20

    Zur Quarantänepflicht aufgrund des Kontakts zu einer mit COVID-19 infizierten

  • VG Berlin, 23.09.2020 - 6 L 194.20

    Deutsch-russisches Liebespaar in Zeiten von Corona: Einreise nur möglich bei

  • LG Köln, 16.11.2021 - 5 O 214/21

    Erfolglose Klage auf Schmerzensgeld wegen Quarantäneanordnungen

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